Förderungen

Förderungen für Lehrlingskurse

Der Bund setzt auf gezielte Unterstützung, um die berufliche Entwicklung während der Lehrzeit zu fördern. Durch großzügige finanzielle Zuwendungen ermöglicht er die Teilnahme an Grundlagenkursen und Berufsbildungsmaßnahmen. 

Grundlagenkurse

Lehrlinge werden durch den Bund gefördert.
3.000
  • 100% der Schulung bis maximal € 3.000,- in der Lehrzeit

Berufsbildung

Förderungen für Schulungen
2.000
  • 75% der Schulung bis maximal € 2.000,- in der Lehrzeit

Geförderte Lehrlingskurse

Lassen Sie sich von den inspirierenden Grundlagenkursen für Lehrlinge leiten, vertiefen Sie Ihr Wissen in spezialisierten Webmaster-Kursen und erkunden Sie die Vielfalt berufsbildender Maßnahmen. Die Bundesförderung öffnet Ihnen die Türen zu diesen entscheidenden Lernmöglichkeiten.

  • CRM- Systeme
  • Social Media
  • Künstliche Intelligenz 

Die Erlernbarkeit der deutschen Sprache, die Berechenbarkeit der Mathematik und Englisch als Weltsprache schaffen eine solide Grundlage.  Jetzt persönlich und beruflich wachsen. 

Entdecken Sie unsere Förderungen in sozialer Kompetenzen, Kurse wie ‚Englisch B2, ‚Verkaufen macht Spaß‘, sowie berufsbildende Trainings in Italienisch, Mathematik und Deutsch.

Bildung wird gefördert

1

Zahlungsbeleg des Kurses

Bitte senden Sie uns den Zahlungsbeleg für den Kurs, den Ihr Lehrling besucht hat.

2

Vorlage der Kursbesuchsbestätigung

Laden Sie die Bestätigung des Kursbesuchs herunter und reichen Sie sie ein.

3

Förderantrag

Füllen Sie den Förderantrag sorgfältig aus. Hier können Sie das Formular herunterladen: [Förderantragsformular].

4

Rechnung

Schicken Sie uns eine Kopie der Rechnung für den besuchten Kurs.

5

Berechtigte Unternehmen

Unternehmen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) ausbilden, sind förderberechtigt.

6

Nicht gefördert werden

Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen erhalten leider keine Förderungen.

7

Einbringen des Förderantrags

Der Förderantrag kann durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person eingereicht werden.

8

Antragstellung und Fristen

Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt ausgefüllten Formulars per Post oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. Die Frist für die Antragstellung endet 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme.

9

Kurse als Arbeitszeit

Kurse sind generell als Arbeitszeit zu betrachten und finden in der Regel während der Woche bis maximal 20 Uhr statt.

10

Ausnahmen für Kurszeiten

Für Ausnahmen bei den Kurszeiten nehmen Sie bitte Kontakt mit der Lehrlingsstelle (Förderreferenten) auf.

Jetzt Kontakt aufnehmen !