Förderungen für Lehrlingskurse
Der Bund setzt auf gezielte Unterstützung, um die berufliche Entwicklung während der Lehrzeit zu fördern. Durch großzügige finanzielle Zuwendungen ermöglicht er die Teilnahme an Grundlagenkursen und Berufsbildungsmaßnahmen.
Grundlagenkurse
Lehrlinge werden durch den Bund gefördert.-
100% der Schulung bis maximal € 3.000,- in der Lehrzeit
Berufsbildung
Förderungen für Schulungen-
75% der Schulung bis maximal € 2.000,- in der Lehrzeit
Geförderte Lehrlingskurse
Lassen Sie sich von den inspirierenden Grundlagenkursen für Lehrlinge leiten, vertiefen Sie Ihr Wissen in spezialisierten Webmaster-Kursen und erkunden Sie die Vielfalt berufsbildender Maßnahmen. Die Bundesförderung öffnet Ihnen die Türen zu diesen entscheidenden Lernmöglichkeiten.
Die Erlernbarkeit der deutschen Sprache, die Berechenbarkeit der Mathematik und Englisch als Weltsprache schaffen eine solide Grundlage. Jetzt persönlich und beruflich wachsen.
Entdecken Sie unsere Förderungen in sozialer Kompetenzen, Kurse wie ‚Englisch B2, ‚Verkaufen macht Spaß‘, sowie berufsbildende Trainings in Italienisch, Mathematik und Deutsch.
Zahlungsbeleg des Kurses
Bitte senden Sie uns den Zahlungsbeleg für den Kurs, den Ihr Lehrling besucht hat.
Vorlage der Kursbesuchsbestätigung
Laden Sie die Bestätigung des Kursbesuchs herunter und reichen Sie sie ein.
Förderantrag
Füllen Sie den Förderantrag sorgfältig aus. Hier können Sie das Formular herunterladen: [Förderantragsformular].
Rechnung
Schicken Sie uns eine Kopie der Rechnung für den besuchten Kurs.
Berechtigte Unternehmen
Unternehmen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) ausbilden, sind förderberechtigt.
Nicht gefördert werden
Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen erhalten leider keine Förderungen.
Einbringen des Förderantrags
Der Förderantrag kann durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person eingereicht werden.
Antragstellung und Fristen
Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt ausgefüllten Formulars per Post oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. Die Frist für die Antragstellung endet 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme.
Kurse als Arbeitszeit
Kurse sind generell als Arbeitszeit zu betrachten und finden in der Regel während der Woche bis maximal 20 Uhr statt.
Ausnahmen für Kurszeiten
Für Ausnahmen bei den Kurszeiten nehmen Sie bitte Kontakt mit der Lehrlingsstelle (Förderreferenten) auf.